Patentieninformationen zum Datenschutz

Im Rahmen Ihrer Aufnahme als Patient sowie der Untersuchung und gegebenenfalls Therapie verarbeitet die BAG Radiologie & Nuklearmedizin Aschaffenburg GbR (kurz „BAG“, „wir“ oder „uns“) Ihre personenbezogenen Daten. Bestimmte Datenverarbeitungen sind uns per Gesetz gestattet, für andere benötigen wir Ihre Einwilligung.

Die Patientenaufnahme wird in der Regel mittels eines elektronischen Fragebogens („Anamnese-App“) der BAG durchgeführt. Neben Angaben zu Ihrer Person, Ihren Beschwerden und Ihrer medizinischen Vorgeschichte wird dabei auch Ihre Einwilligung in die durchzuführende Behandlung bzw. Untersuchung sowie in bestimmte optionale Datenverarbeitungen abgefragt. Alle diese Eingaben in die Anamnese-App werden von uns gespeichert und wie hier beschrieben verarbeitet. Sie können die Anamnese-App entweder in Ihrer gewohnten Umgebung von Ihrem elektronischen Endgerät (PC, Notebook, Tablet, Smartphone) oder in unseren Praxisräumen mittels eines von uns gestellten Tablets durchlaufen. Auch im ersteren Fall werden wir Ihnen Ihre Eingaben (Einwilligungen und sonstige Angaben) zur Kontrolle in der Praxis nochmals im Überblick auf einem Tablet anzeigen. In beiden Fällen bestätigen Sie Ihre Eingaben mittels Unterschrift auf dem Tablet in unserer Praxis.

Sie haben über die Anamnese-App auch die Möglichkeit, eine elektronische Kopie des ausgefüllten Fragenbogens mit Ihren Eingaben zu erhalten (insbesondere per Download). Wenn Sie dies wünschen, können wir Ihnen in unserer Praxis auch einen Ausdruck des Fragebogens mit Ihren Eingaben aushändigen.

Gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben wir Sie als betroffene Person über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in Kenntnis zu setzen. Nähere Informationen zur entsprechenden Datenverarbeitung im Rahmen unserer medizinischen Leistungserbringung und im Rahmen bestimmter weiterer Zwecke finden Sie nachfolgend:

 

1. Kontakt zur verantwortlichen Stelle
BAG Radiologie & Nuklearmedizin Aschaffenburg GbR
Inhaber: Prof. Dr. Stephan Schmitz, Dr. Stefan Zimmermann, Hr. Wladimir Plastowez, Dr. Alexander Sauer
Frohsinnstraße 20
63739 Aschaffenburg
Telefon: +49 (0)6021 15079-0
Fax: +49 (0)6021 15079-26
info@radiologie-ab.de

 

2. Kontakt zum Datenschutzbeauftragten
Herr Dennis Feiler
Claudius-Keller-Str. 3c
81669 München
Telefon: +49 (0)89 461487-0
Fax: +49 (0)89 461487-11
datenschutz@dfcsystems.de

 

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

a) Behandlung, einschließlich Untersuchung und Abrechnung

aa) Gesetzlich zu diesen Zwecken erlaubte Datenverarbeitung
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten dient primär dem Zweck der ärztlichen Leistungserbringung und Leistungsabrechnung gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

(1) Behandlung
Für die Erbringung unserer Leistungen, also Ihre Untersuchung und gegebenenfalls Therapie, wird ein Behandlungsvertrag geschlossen, indem Sie uns zu Behandlungszwecken aufsuchen und wir die Behandlung durchführen. Für die zur Durchführung der Behandlung auf Grundlage dieses Vertrages erforderliche Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stellt Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO eine gesetzliche Rechtsgrundlage dar.

Soweit hierfür die Verarbeitung Ihrer Gesundheitsdaten oder ausnahmsweise auch anderer besonderer Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO erforderlich ist, besteht zudem eine besondere Ausnahme vom diesbezüglichen Verarbeitungsverbot nach Art. 9 Abs. 2 Buchstabe h DSGVO und § 22 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b BDSG.

Zu diesem Zweck werden Ihre Behandlungsdaten nur von solchen Personen verarbeitet, die einer strafrechtlich abgesicherten Schweigeverpflichtung unterliegen (§ 203 StGB).

(2) Abrechnung und Prüfung der Leistungsberechtigung bei GKV-Patienten
Ihre Daten dürfen zur Prüfung der Leistungsberechtigung und Abrechnung der erbrachten Leistungen im Rahmen des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V) verarbeitet werden.

Als Versicherungsnachweis dient Ihre elektronische Gesundheitskarte (§§ 291a, 291b SGB V). Über diese sowie in der Regel auch Ihre Überweisung erhalten wir Ihre Versichertenstammdaten. Die Versichertenstammdaten Ihrer Gesundheitskarte werden online mit den entsprechenden Daten Ihrer Krankenkasse abgeglichen und gegebenenfalls aktualisiert.

Wir sind verpflichtet zur Abrechnung erbrachte Leistungen, Leistungszeitraum und Diagnosen aufzuzeichnen und an die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) zu übermitteln (§§ 294, 295 Abs. 1 SGB V). Unsere Arztnummer, gegebenenfalls die des überweisenden Arztes sowie Ihre Versichertenstammdaten sind ebenso zu übermitteln. Die KVB leitet die Abrechnungsdaten an Ihre Krankenkasse weiter, welche diese für die in § 284 SGB V bezeichneten Zwecke verarbeiten darf.

Im Rahmen besonderer Versorgungsformen, an denen Sie freiwillig teilnehmen, rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab und übermitteln dieser die entsprechenden Daten (§ 295a SGB V).

Auf Anfrage der KVB oder der Prüfungsstelle von KVB und Krankenkassen können diesen weitere Daten übermittelt werden, insbesondere soweit dies zur Abrechnungsprüfung nach § 298 SGB V erforderlich ist. Wir haben nach § 36 Abs. 2 des Bundesmangelvertrages der Ärzte und Krankenkassen (BMV-Ä) im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der KVB sowie den bei ihr errichteten Gremien und den Prüfungseinrichtungen die für die Erfüllung ihrer Aufgaben im Einzelfall notwendigen Auskünfte zu erteilen. Ferner haben wir nach § 36 Abs. 1 BMV-Ä im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Ihrer Krankenkasse die für die Erfüllung ihrer Aufgaben im Einzelfall notwendigen Auskünfte zu erteilen.

Unter den besonderen Voraussetzungen des § 294a SGB V sind wir verpflichtet, den Krankenkassen bestimmte Krankheitsursachen mitzuteilen, für die andere Kostenträger, Dritte als Schädiger oder Sie selbst (mit-)verantwortlich sind.

(3) Abrechnung bei Privatpatienten
Die Abrechnung gegenüber Patienten, die privat versichert sind, erfolgt unmittelbar diesen gegenüber auf Grundlage des Behandlungsvertrages (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b, Art. 9 Abs. 2 Buchstabe h DSGVO, § 22 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b BDSG).

(4) Weitere gesetzliche Rechtsgrundlagen
Weitere Verpflichtungen zur Verarbeitung Ihrer Daten, einschließlich Gesundheitsdaten, ergeben sich insbesondere im Sinne der öffentlichen Gesundheit nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c, Art. 9 Abs. 2 Buchstabe i DSGVO. Für uns als Radiologen sind in diesem Rahmen v.a. das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) maßgeblich.

Zudem bestehen auch nach Abschluss Ihrer Behandlung Aufbewahrungspflichten für unsere verpflichtende ärztliche Dokumentation von mindestens zehn Jahren (§ 630f Abs. 3 BGB, § 10 Berufsordnung für die Ärzte Bayerns). Nach der StrlSchV könne Aufbewahrungspflichten für Ihre Daten als Patient bis zu 30 Jahren bestehen. Auch soweit dies zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist, insbesondere zur Klärung eines eventuellen Verdachtes auf Behandlungsfehler, können Ihre Daten bis zur 30 Jahre und im Fall laufender Verfahren auch darüber hinaus aufbewahrt und für die entsprechenden Zwecke verarbeitet werden (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f, Art. 9 Abs. 2 Buchstabe f DSGVO).

bb) Durch Ihre gegebenenfalls erteilte Einwilligung erlaubte Datenverarbeitung
Durch Ihre gegebenenfalls freiwillig erteilten Einwilligungen können Sie uns über das gesetzlich erlaubte Maß hinaus weitere Datenverarbeitungen gestatten, insbesondere die Anforderung von Daten bei anderen behandelnden Ärzten sowie die Weitergabe an diese. Diese zur Anforderung von bestimmten Ärzten oder Weitergabe an bestimmte Ärzte erteilten Einwilligungen gelten, soweit der Patient nichts Abweichendes äußert, auch für die Praxen und Kliniken (Fachabteilungen), denen diese Ärzte angehören.

Wir können Ihnen eine Untersuchung und gegebenenfalls Behandlung in aller Regel auch ohne diese Einwilligungen anbieten. Bitte beachten Sie aber, dass die Qualität Ihrer Behandlung insgesamt in der Regel steigt, wenn wir dank Ihrer Einwilligungen medizinische Informationen bei vor- und mitbehandelnden Ärzten anfordern sowie an mit- und nachbehandelnde Ärzte weitergeben dürfen. Diese Einwilligungen bzw. die Anforderung und Weitergabe der entsprechenden Daten sind damit nicht unbedingt notwendig für die Durchführung der Behandlung. Sie können aber erforderlich für deren Optimierung sein. Wir werden im Rahmen der von Ihnen gegebenenfalls erteilten Einwilligungen jeweils nur die Daten anfordern oder weitergeben, die aus unserer Sicht für diese Optimierung erforderlich sind.

Sie können jede dieser Einwilligungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Bitte beachten Sie, dass diese Einwilligungen grundsätzlich nur für die direkte Anforderung von Daten durch die BAG bei anderen Ärzten oder durch andere Ärzte bei der BAG notwendig sind. Ein Datenaustausch mit der (einrichtungsübergreifenden) elektronischen Patientenakte (ePA) nach dem SGB V ist davon unabhängig; weitere Informationen hierzu finden Sie unten in Abschnitt 3.e). Höchst ausnahmsweise dürfen wir Ihre Daten auch verarbeiten und gegebenenfalls anfordern oder weitergeben, wenn dies zum Schutz der lebenswichtigen Interessen von Ihnen oder eines anderen Menschen erforderlich ist und Sie aus körperlichen oder rechtlichen Gründen außerstande sind, ihre Einwilligung zu geben (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe d in Verbindung mit 9 Abs. 2 Buchstabe c DSGVO).

(1) Anforderung von Behandlungsdaten durch die BAG bei anderen Ärzten
Sie können im Rahmen der Anamnese oder auch im Laufe der folgenden Untersuchung und Behandlung, in die Anforderung von Behandlungsdaten, insbesondere Arztberichte, Bilder oder Ergebnisse von vorherigen Untersuchungen durch die BAG gegenüber anderen behandelnden Ärzten einwilligen (Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO). Gleichzeitig willigen Sie in diesem Fall in die Weitergabe der Behandlungsdaten durch die anderen Ärzte an uns ein. Die BAG ist damit berechtigt bei den Sie behandelnden Ärzten die oben genannten Daten anzufordern und diese für Behandlungszwecke zu verarbeiten.

Diese Einwilligung in die Anforderung und Weitergabe bezieht sich auf Ärzte, die Sie der BAG mitgeteilt haben oder welche die BAG Ihnen mitgeteilt hat. Sie gilt nur, soweit Sie nicht bestimmte Fälle oder einzelne Ärzte hiervon ausnehmen.

(2) Weitergabe von Behandlungsdaten durch die BAG an andere Ärzte
Für die Behandlungs- und Untersuchungszwecke können Sie im Rahmen der Anamnese oder der folgenden Untersuchung und Behandlung in die Weitergabe von Behandlungsdaten durch die BAG an andere behandelnde Ärzte einwilligen (Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO). Sie können jeweils gesondert in die Datenweitergabe an die überweisende Arztpraxis sowie (andere) nachbehandelnde Ärzte einwilligen. Diese Einwilligung in die Datenweitergabe bezieht sich auf Ärzte, die Sie der BAG mitgeteilt haben oder welche die BAG Ihnen mitgeteilt hat. Sie gilt nur, soweit Sie nicht bestimmte Fälle oder einzelne Ärzte hiervon ausnehmen.

Sie haben auch die Möglichkeit bestimmte Ärzte, Praxen oder Kliniken, welche Ihre Behandlungsdaten, insbesondere Untersuchungsergebnisse und Arztberichte, erhalten sollen, individuell gegenüber der BAG anzugeben. Wir prüfen in diesem Fall nicht, ob die von Ihnen angegebenen Ärzte, Praxen und Kliniken die Daten für die dortige Behandlung benötigen.

Für die Anforderungen von Daten durch andere Ärzte, also solche, die uns nicht von Ihnen genannt wurden oder die nicht von uns in die Nachbehandlung eingeschaltet und Ihnen offengelegt wurden, gilt folgendes Prozedere: Diese Ärzte müssen uns Ihre Einwilligung in die Anforderung und Datenweitergabe glaubhaft darlegen. Dies erfolgt in der Regel durch Vorlage einer Kopie der von Ihnen gegenüber den anderen Ärzten erklärten Einwilligung.

Die Weitergabe der Daten kann in verschiedener Weise erfolgen, bspw. durch postalische oder elektronische Übersendung. Sofern vorhanden, können die Daten auch über Datenaustauschplattformen, die von uns und dem anderen Arzt genutzt werden, ausgetauscht werden. Sofern Sie keine gesonderte Einwilligung in die Weitergabe auf unverschlüsseltem Weg (bspw. per E-Mail) erteilen, werden die Daten auf einem sicheren Weg weitergegeben.

b) Weiterverarbeitung für Qualitätssicherung, Statistik, Forschung und Entwicklung

aa) Weiterverarbeitung durch die BAG auf gesetzlicher Grundlage

(1) Qualitätssicherung, Förderung der Patientensicherheit, Forschung und Statistik nach dem GDNG
Wir sind berechtigt, die von uns zu Zwecken der Behandlung oder öffentlichen Gesundheit verarbeiteten Daten, auch zu Zwecken von Qualitätssicherung, Förderung der Patientensicherheit, Forschung und Statistik weiterzuverarbeiten. Dabei werden die Behandlungsabläufe der BAG generalisierend, in der Regel über eine Vielzahl von Patienten hinweg ausgewertet und vor allem mit dem Ziel der weiteren Verbesserung im Hinblick auf Qualität und Patientensicherheit insgesamt bewertet.

Rechtsgrundlage hierfür ist § 6 Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), sowohl für Qualitätssicherung und Patientensicherheit (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GDNG) als auch für medizinische, rehabilitative und pflegerische Forschung (Nr. 2) sowie statistische Zwecke (Nr. 3). Die weiterverarbeiteten Daten sind zu pseudonymisieren, d.h. Ihr Name oder sonstige Sie direkt identifizierende Daten (wie Ihre Versichertennummer) sind durch ein anderes Kennzeichen (Pseudonym) zu ersetzen. Sobald dies möglich ist, sind Ihre Daten zu anonymisieren; dann können die Daten Ihrer Person nicht mehr mit vernünftigen Mitteln zugeordnet werden. Die Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ist in diesem Rahmen nur ausnahmsweise unter den strengen Voraussetzungen nach § 6 Abs. 3 Sätze 2 bis 4 GDNG erlaubt.

(2) Qualitätssicherung nach dem SGB V
Die Datenverarbeitung zu Zwecken der Qualitätssicherung ist ferner in den Grenzen des § 299 SGB V zulässig. Die entsprechenden Richtlinien, Beschlüsse und Vereinbarungen der Organe der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssen wir dabei beachten. Vor Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken sind diese in der Regel zu pseudonymisieren. Dies betrifft insbesondere die einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung, durch welche die Qualität verschiedener Einrichtungen wie der BAG miteinander verglichen wird.

bb) Weitergabe an externe Partner für Forschung und Entwicklung (Datenspende)
Unabhängig von anderen Einwilligungen können Sie in die Weitergabe von Kopien Ihrer Daten an vertrauenswürdige externe Partner zur Forschung und Entwicklung einwilligen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe a in Verbindung mit Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DSGVO). Diese Datenspende bezieht auf Daten, die im Rahmen Ihrer Behandlung erhoben wurden, insbesondere medizinische Bilder und Untersuchungsergebnisse, wie auch auf Daten zur Nutzung der Anamnese-App.

Die Daten werden auch mit Ihrer Einwilligung nur in pseudonymisierter Form an externe Partner weitergegeben. Die externen Partner haben in der Regel keine Möglichkeit Sie zu identifizieren. Werden von der BAG andere Stellen mit der Unterstützung bei der Pseudonymisierung beauftragt, dürfen diese nicht gleichzeitig externe Partner für Forschung und Entwicklung sein. Lediglich die von Prof. Stephan Schmitz gegründete RAIYS GmbH kann von der BAG ausnahmsweise gleichzeitig mit der Pseudonymisierung beauftragt werden; die RAIYS GmbH verpflichtet sich jedoch, die Re-Identifizierung ohne ausdrückliche Anweisung der BAG zu unterlassen.

Diese Einwilligung in die Datenspende ist freiwillig. Sie können die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden wir Ihre Daten nicht mehr an externe Partner für Forschung oder Entwicklung weitergeben und von externen Partnern, die Ihre Daten bereits zu diesen Zwecken erhalten haben, die Löschung oder Anonymisierung Ihrer Daten verlangen. Gesetzliche Grundlagen, welche in Ausnahmefällen eine Weitergabe Ihrer Daten zu diesen Zwecken zulassen, bleiben von der Erteilung oder dem Widerruf Ihrer Einwilligung unberührt.

Behandlung und Untersuchung können auch ohne diese Einwilligung durchgeführt werden. Sollten Sie nicht in die Datenspende einwilligen, hat dies keine negativen Auswirkungen für Sie, weder auf die Terminzuweisung noch die Qualität Ihrer aktuellen Behandlung. Durch Ihre Einwilligung können Sie aber helfen, die Qualität der Behandlung künftiger Patienten längerfristig zu steigern.

Die Weitergabe Ihrer gespendeten Daten an externe Partner durch die BAG wie auch die Weiterverarbeitung durch die externen Partner darf lediglich zu Zwecken der Forschung oder Entwicklung erfolgen. Die Forschung muss im Bereich der Medizin, einschließlich der Medizintechnik, angesiedelt und wissenschaftlich sein. Die Entwicklung umfasst die Verbesserung der Anamnese-App sowie der Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die bei Ihnen durchgeführt werden und die aus Ihrem elektronischen Fragenbogen ersichtlich sind. Basierend auf den Ergebnissen der medizinisch-wissenschaftlichen Forschung sind auch sonstige Entwicklungen von Ihrer gegebenenfalls erteilten Einwilligung erfasst, insbesondere Training, Testung und Validierung von Modellen der Künstlichen Intelligenz (KI) mittels Ihrer Daten, z.B. für neue Verfahren zur Analyse von medizinischen Bildern, zur Befundtexterstellung oder Diagnosestellung. Im Rahmen der Forschung oder Entwicklung darf auch ein kommerzieller Nutzen erzielt werden, insbesondere durch wirtschaftliche Verwertung der Ergebnisse. An einem etwaigen kommerziellen Nutzen aus Forschung oder Entwicklung werden Sie nicht beteiligt. Primärer Zweck ist jedoch Forschung und Entwicklung im Sinne einer besseren Medizin.

Die externen Partner werden von der BAG sorgfältig ausgewählt. Es dürfen für die BAG keine Gründe ersichtlich sein, die in relevanten Bereichen und in relevantem Maß gegen Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des externen Partners sprechen. Die BAG prüft vorab, ob das beschriebene Projekt dem Zweck medizinischer Forschung oder Entwicklung dient und die beantragten Daten plausiblerweise hierfür erforderlich sind. Gleiches gilt für die sonstigen Vorgaben der Einwilligung und des im Übrigen anwendbaren Datenschutzrechts.

Die externen Partner werden von der BAG vor Weitergabe der Daten durch Vertrag auf die Einhaltung der Vorgaben der Einwilligung und des im Übrigen anwendbaren Datenschutzrechts sowie der Projektbeschreibung verpflichtet. Die anschließende Durchführung des Projektes erfolgt in der Regel in eigener Verantwortung des externen Partners. Sollte die BAG erhebliche Vertragsverletzung oder Datenschutzverstöße des externen Partners feststellen, kann diese den Vertrag jedoch kündigen und die Rückgabe oder Löschung der bereitgestellten Daten fordern.

Ein externer Partner der BAG ist die vom Prof. Stephan Schmitz in Aschaffenburg gegründete RAIYS GmbH. Die RAIYS GmbH hat u.a. die Anamnese-App entwickelt, möchte diese weiterentwickeln sowie Forschung und Entwicklung insbesondere im Bereich der medizinischen KI betreiben.

c) Weitergabe von Daten durch die BAG an benannte Personen (bspw. Angehörige)
Sie können in die Weitergabe Ihrer Daten, insbesondere von Arztberichten, an eine durch Sie benannte dritte Person, z.B. Ihren Partner oder sonstige Angehörige, einwilligen. Die Daten werden gegebenenfalls schriftlich, in Textform oder mündlich weitergegeben.

Sollten Sie in diese Weitergabe einwilligen, haben Sie Angaben zur Identifizierung der dritten Person (z.B. Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, Beziehung zum Patienten) zu machen. Sie benennen nur dritte Personen, bei denen Sie davon ausgehen können, dass sie mit dieser Benennung einverstanden sind. Sie werden die dritte Person über die Angabe dieser Daten zu vorgenanntem Zweck informieren. Sollte eine benannte Person Ihnen gegenüber der Verarbeitung dieser Daten durch die BAG widersprechen, werden Sie dies unverzüglich der BAG mitteilen.

d) Kontaktaufnahme durch die BAG
Sie können in die Kontaktaufnahme durch uns zu Behandlungszwecken für Terminerinnerungen oder zur Klärung von Fragen einwilligen. Dies kann Ihnen und uns die zügige Behandlung ohne große Wartezeiten erleichtern, selbst wenn Fragen oft auch noch im Termin geklärt werden können.

Die Kontaktaufnahme erfolgt durch SMS oder per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass die Datenübertragung auf diesen Wegen nicht zwingend verschlüsselt ist. Die Einwilligung in die Kontaktaufnahme durch uns ist für die Behandlung und Untersuchung nicht notwendig. Wir werden Sie ausdrücklich nicht mit werblichen Angeboten über die genannten Kommunikationskanäle konfrontieren, sondern diese nur zu den genannten Zwecken, Terminerinnerung und Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der Untersuchung und Behandlung, verwenden.

e) Datenaustausch über die einrichtungsübergreifende elektronische Patientenakte (ePA)
Jede gesetzliche Krankenkasse sowie manche private Krankenversicherung stellt im Laufe des Jahres 2025 eine (einrichtungsübergreifende) elektronische Patientenakte (ePA) bereit. Anlage und Bereitstellung der ePA erfolgen für alle gesetzlich Krankenversicherten automatisch, wenn sie dem nicht gegenüber Ihrer Krankenkasse widersprechen. Dies wie auch der Zugriff auf die ePA folgen den gesetzlichen Regeln der §§ 341 ff. SGB V. Der Zugriff auf die ePA ist lediglich zu Zwecken der Patientenversorgung (Behandlung) gestattet oder in pseudonymisierter Form zu bestimmten, vom Gesetzgeber als gemeinwohlorientiert festgelegten anderen Zwecken. Nähere Informationen zur ePA und Ihren diesbezüglichen Rechten werden von den Krankenkassen u. a. hier bereitgestellt: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/service_1/epa/InfoM_343_ePA_final_Stand_2024-06-03_Webfassung.pdf.

f) Sonstige gesetzlich erlaubte Datenweitergaben

aa) Weitergabe an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen
Die Krankenkasse ist unter den besonderen Voraussetzungen der §§ 275, 276 SGB V berechtigt, ausnahmsweise eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) einzuholen. Hierfür dürfen Ihre Daten an den MDK weitergegeben werden.

bb) Weitergabe an die Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherungen)
Werden Sie aufgrund eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit bei uns behandelt, müssen wir gemäß § 201 SGB VII bestimmte Daten über Sie verarbeiten und an die zuständige Berufsgenossenschaft übermitteln, soweit dies zur Behandlung, Prüfung der Leistungsvoraussetzungen oder Abrechnung erforderlich ist. Auch den begründeten Verdacht auf eine Berufskrankheit haben wir gemäß § 202 SGB VII der Berufsgenossenschaft anzuzeigen. Die Berufsgenossenschaften können gemäß § 203 SGB VII Auskunft verlangen, sofern dies für die Heilbehandlung und die Erbringung sonstiger Leistungen erforderlich ist.

cc) Weitergabe an die Behörde nach dem Infektionsschutzgesetz
Bestimmte Infektionskrankheiten sind gemäß §§ 6 f. Infektionsschutzgesetz (IfSG) dem jeweiligen Gesundheitsamt zu melden. Davon erfasst sind je nach Erkrankung die Angaben zu namentlicher oder nichtnamentlicher Meldung nach §§ 9, 10 IfSG. Im Rahmen der Ermittlungsbefugnis nach § 25 IfSG kann das Gesundheitsamt weitere Informationen von uns verlangen.

dd) Weitergabe an Träger der Sozialhilfe
Für Empfänger von Sozialhilfe sind wir unter den Voraussetzungen des § 52 SGB XII verpflichtet, deren Daten an Träger der Sozialhilfe, insbesondere zu Abrechnungszwecken, weiterzugeben.

ee) Weitergabe an Pflegekassen
Im Rahmen einer Begutachtung im Auftrag der Pflegekasse gemäß § 18 Abs. 3 SGB XI können Daten an die Gutachter und die Pflegekassen weitergegeben werden. Wir sind nach § 104 SGB XI dazu verpflichtet, die für die Erfüllung der Aufgaben der Pflegekassen und ihrer Verbände erforderlichen Angaben zu speichern und den Pflegekassen sowie den Verbänden oder den mit der Datenverarbeitung beauftragten Stellen zu übermitteln.

Neben diesen ausdrücklich benannten Rechtsgrundlagen können sich Datenübermittlungspflichten ausnahmsweise auch aus anderen gesetzlichen Vorschriften ergeben.

 

4. Entbindung von der Schweigepflicht
Wenn und soweit Sie eine Einwilligung in die Weitergabe Ihrer Daten durch die BAG an andere Stellen erteilen, entbinden Sie damit auch die Ärzte der BAG und die an der dortigen Behandlung mitwirkenden Personen im jeweils beschriebenen Umfang von ihrer Schweigepflicht.

 

5. Kategorien personenbezogener Daten
Für die genannten Zwecke werden folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet:

a) Stammdaten, insbesondere: bei Ihrer Aufnahme als Patient oder später angegebene bzw. in der Anamnese-App eingegebene sowie gegebenenfalls über Ihre Gesundheitskarte abgerufene administrative Angaben, insbesondere Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse, gegebenenfalls Informationen über Ihre Krankenkasse oder Private Krankenversicherung, gegebenenfalls erteilte Einwilligungen sowie Ort, Datum und Uhrzeit der bestätigenden Unterschrift (auf dem Tablet);

b) Behandlungsdaten, insbesondere: medizinische Angaben im Rahmen der Anamnese wie Grund des Arztbesuches oder Beschwerden, bisherige Untersuchungen, Befunde, Diagnosen und Therapien; in der BAG durchgeführte Untersuchungen und deren Ergebnisse (Befunde), Diagnosen, Therapien, vorgeschlagene weitere Maßnahmen; zu dieser Kategorie zählen auch Daten nach den Buchstaben c und d;

c) Überweisungsdaten: Daten zum überweisenden Arzt; Anlass und Art der Überweisung; Diagnose/Verdachtsdiagnose; Befund/Medikation; Auftrag (zu veranlassende weitere Behandlung);

d) Daten von anderen Ärzten (Vor-, Mit- und Nachbehandler), insbesondere: Daten zum Arzt, bisherige Befunde, Diagnosen und Therapien bzw. zu veranlassende weitere Behandlung;

e) Abrechnungsdaten: bei gesetzlich Krankenversicherten insbesondere die erbrachten Leistungen in codierter Form nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), einschließlich des Tages sowie der zugehörigen Diagnosen und, soweit für die Überprüfung der Zulässigkeit und Richtigkeit der Abrechnung erforderlich, der Uhrzeit der Behandlung; bei Privatpatienten insbesondere die erbrachten Leistungen in codierter Form nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) einschließlich des Tages, gegebenenfalls mit kurzer Begründung und Befunden, sowie Zahlungsdaten, v.a. offene oder geleistete Zahlungen.

Alle diese Datenkategorien enthalten Angaben zu Ihrer Gesundheit, wobei dies für die Stammdaten nach Buchstabe a nur gilt, wenn Sie als gesetzlich Krankenversicherter an einem Disease Management Programm (DMP) Ihrer Krankenkasse teilnehmen und wir das entsprechende DMP-Kennzeichen von Ihrer Gesundheitskarte auslesen.

Wenn wir eine Pseudonymisierung Ihrer Daten durchführen, kann zu den Stammdaten nach Buchstabe a auch Ihr Pseudonym gehören. Die pseudonymisierten Behandlungs- oder Abrechnungsdaten werden durch die BAG oder externe Partner getrennt von den anderen Daten verarbeitet. Eine Nutzung der Zuordnung des Pseudonyms zu Sie unmittelbar identifizierenden Stammdaten ist nur durch die BAG oder von ihr damit besonders beauftragte Auftragnehmer möglich und erlaubt, wenn dies für die in dieser Patienteninformation beschriebene Zwecke oder zur Datenschutzkontrolle erforderlich ist, insbesondere

  • zur Nachlieferung von Daten zu einem bestehenden pseudonymen Datensatz,
  • wenn Sie Ihre Betroffenenrechte bezüglich pseudonymisierter Daten geltend machen oder
  • aufgrund aufsichtsrechtlicher Kontrollen oder Anordnung oder zum Nachweis Ihrer Einwilligung im Hinblick auf pseudonymisierte Daten.

 

6. Dauer der Speicherung
Die erfassten Daten werden gespeichert, solange dies für die in Abschnitt 3 genannten Zwecke und Rechtsgrundlagen erforderlich ist, insbesondere solange die Behandlung andauert. Darüber hinaus werden die Daten für die Dauer von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert, welche für die BAG mindestens 10 Jahre (§ 630f Abs. 3 BGB), maximal jedoch in der Regel 30 Jahre (bspw. gemäß § 85 Abs. 2 Nr. 1 Strahlenschutzgesetz bei Strahlenbehandlungen) betragen. Sollten sich aufgrund von Änderungen der gesetzlichen Vorschriften abweichende Speicherdauern ergeben, gelten diese geänderten Speicherdauern. Eine darüber hinausgehende Speicherung kann erfolgen, wenn dies zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist, wobei auch insoweit die Verjährungshöchstdauer von 30 Jahren nach § 199 Abs. 2 BGB berücksichtigt wird.

Die externen Partner werden Ihre Daten in pseudonymisierter Form so lange speichern, wie dies zur Erreichung des Verarbeitungszweckes erforderlich ist, maximal jedoch ebenfalls 30 Jahre oder kürzer, wenn dies im entsprechenden Vertrag mit der BAG vorgesehen ist oder Sie Ihre Einwilligung widerrufen.

 

7. Datenempfänger
Die Daten können zur Erreichung der vorgenannten Zwecke, je nach Rechtsgrundlage, an die folgenden Datenempfänger weitergegeben werden:

a) Mitarbeitende der BAG zu den in Abschnitt 3 genannten Zwecken, insbesondere der Verwaltung, Untersuchung und Behandlung von Patienten;

b) der Datenschutzbeauftragte der BAG, sofern die Daten für die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind;

c) von der BAG zur Unterstützung bei der Datenverarbeitung eingesetzte Auftragsverarbeiter der BAG, die wir vertraglich zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet haben und im Behandlungskontext zusätzlich zur Verschwiegenheit als mitwirkende Person (§ 203 Abs. 3 und 4 StGB) oder im Kontext des GDNG zusätzlich auf die Geheimhaltungspflichten nach § 7 GDNG;

d) Externe Partner für pseudonymisierte Daten zu Forschungs- und Entwicklungszwecken, sofern in die Weitergabe eingewilligt wurde, sowie deren Mitarbeitende und gegebenenfalls auf die DSGVO verpflichtete Auftragsverarbeiter und Datenschutzbeauftragte;

e) Ihre Krankenkasse zu Zwecken der Abrechnung und gegebenenfalls auch Prüfung der Leistungsvoraussetzungen;

f) Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK), bspw. zur Erstellung von Gutachten;

g) Sozialleistungsträger zu Abrechnungszwecken, falls Sie nicht krankenversichert sind;

h) Berufsgenossenschaften bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten;

i) Gesundheitsämter nach dem Infektionsschutzgesetz bei bestimmten übertragbaren Krankheiten;

j) zuständige Datenschutzaufsichtsbehörden, sofern dies zur Kontrolle der Einhaltung der DSGVO oder sonstiger datenschutzrechtlicher Vorschriften erforderlich ist.

Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten in ein Drittland außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder an eine internationale Organisation ist nicht beabsichtigt. Sollte es doch zu solchen Datenübermittlungen kommen, werden wir gemeinsam mit dem Datenempfänger sicherstellen, dass bei diesem ein angemessenes Datenschutzniveau gemäß Art. 44 ff. DSGVO herrscht.

 

8. Betroffenenrechte
Ihnen stehen als betroffene Person unter den Voraussetzungen der jeweils genannten Normen der DSGVO die nachfolgenden Rechte bezüglich Ihrer personenbezogenen Daten zu:

a) Auskunft: Sie haben das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO).

b) Berichtigung: Sie haben das Recht unrichtige Daten berichtigen zu lassen (Art. 16 DSGVO).

c) Löschung: Sie haben das Recht Sie betreffende Daten unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO löschen zu lassen.

d) Einschränkung der Verarbeitung: Sie haben das Recht die Einschränkung der Verarbeitung unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO zu verlangen.

e) Datenübertragbarkeit: Sie haben unter den Voraussetzungen des Art. 20 DSGVO das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln.

f) Widerspruch: Sie haben unter den Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO das Recht der Verarbeitung zu widersprechen, sofern diese aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e oder f DSGVO oder zu Forschungs- oder statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DSGVO erfolgt.

g) Widerruf der Einwilligung: Sie haben das Recht Ihre gegebenenfalls erteilte(n) Einwilligung(en) in die Datenverarbeitung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).

h) Beschwerde: Sie haben das Recht sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO).

Bitte beachten Sie, dass Sie sich auch dann zunächst an die BAG wenden sollten, wenn Sie diese Rechte gegenüber einem externen Partner gelten machen möchten. Denn externe Partner verarbeiten nur pseudonymisierte Daten, können also weder Ihre Identität prüfen noch Ihnen Daten direkt zuordnen. Die BAG wird Ihre etwaigen Anliegen jedoch unter Pseudonym an externe Partner weiterleiten.

  • Anmeldung

    Zentrale Anmeldung:
    Tel. 06021 – 150790

  • Sprechzeiten

    HAUPTSITZ ASCHAFFENBURG

    Montag – Donnerstag:
    7:00 Uhr – 20:00 Uhr

    Freitag:
    7:00 Uhr – 19:00 Uhr

    Samstag:
    8:00 Uhr – 14:00 Uhr

     

    AUSGELAGERTER PRAXISTEIL ALZENAU

    Montag – Donnerstag:
    7:00 Uhr – 16:30 Uhr

    Freitag:
    7:00 Uhr – 15:00 Uhr

     

    FILIALPRAXIS SELIGENSTADT

    Allgemeine Sprechzeiten:

    Montag – Freitag:
    7:00 Uhr – 19:00 Uhr

     

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    (offene Sprechstunde ohne Termin)

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    8:00 Uhr – 16:00 Uhr

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